Es kursieren viele Irrtümer im Bezug auf Airbnb und Kurzzeitvermietungen.
Ist es Legal?
Selbstverständlich – vorausgesetzt, es ist offiziell angemeldet. Das geschieht durch eine Nutzungsänderung bei der zuständigen Baubehörde. Sobald die Genehmigung erteilt ist, darf die Kurzzeitvermietung unbefristet und vollkommen legal ausgeübt werden.
Widerspricht es dem Zweckentfremdungsgesetz?
Nein, denn durch die Erteilung der Nutzungsänderung (s.o.) wird sichergestellt, dass das Ausüben der Kurzzeitvermietung 100% gesetzeskonform ist.
Wird dem Markt damit nicht Wohnraum entnommen?
Die Gemeinden beobachten die Entwicklung dieses Geschäftsmodells sehr genau und erlassen bei Wohnraummangel entsprechende Satzungen (z.B. Wohnraumschutzsatzungen), die einem potentiellen Wohnungsmangel entgegenwirken. Zudem schließen wir die Nutzung von Sozialwohnungen grundsätzlich aus.